Diese Empfehlung beschäftigt sich mit elektronischen Zutrittskontrollanlagen (eZKA) in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Verwaltungs- und Bürogebäuden sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen. Eine eZKA zeichnet sich zusätzlich zu herkömmlichen Schließanlagen durch einen automatisierten dokumentierten Zu- und ggf. Austritt zum Gebäude aus. Eine eZKA dient also der Steuerung und Dokumentation des Zugangs einzelner Personen oder Personengruppen zu Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelnen Räumen. Personen können unter anderem Mitarbeiter, Besucher, Handwerker, Schüler oder Studenten sein, welche verschiedene Berechtigungen haben, bestimmte Teile eines Gebäudes betreten zu dürfen. Der Zugang kann durch Türen, mit einem Verkehrsmittel über Schranken, oder durch Vereinzelungsanlagen geschehen. Dabei sind die Belange des Sachschutzes, der Organisation, sowie des Datenschutzes zu beachten.
(Bild von Susanne Plank auf Pixabay)
Planung, Bau und Betrieb von elektronischen Zutrittskontrollanlagen in öffentlichen Gebäuden
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Anlage "Muster-Checkliste für die Bedarfsermittlung"