Die 1. Ergänzung zur EltAnlagen 2020 „Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden - Vereinfachte brandschutztechnische Bewertung von Dächern“ (Nr. 172) ist mit Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 06.02.2024 eingeführt.
Die Ergänzung zur EltAnlagen 2020 wurde erforderlich auf Grund der unter Fachleuten und auch in der Öffentlichkeit festzustellenden Unsicherheit bezüglich der Errichtung einer brandverursachenden Photovoltaikanlage, ausgehend von einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg.
Sie finden die neue AMEV-Empfehlung Nr. 172 auf der AMEV-Website unter „EltAnlagen 2020 - Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“:
https://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Elektrotechnik/EltAnlagen%202020/