Amt für Bundesbau

Amt für Bundesbau

Mit Wirkung vom 01. April 2007 wurde das Amt für Bundesbau (AfB) als zugeordnetes Amt beim Finanzministerium im Sinne von § 5 Absatz 2 Landesverwaltungsgesetz gebildet.

Das Amt für Bundesbau ist das Leitungsorgan für die Bauangelegenheiten des Bundes in Schleswig-Holstein. Es ist Ansprechpartner aller zivilen und militärischen Bundesbehörden in Schleswig-Holstein für:

  • baufachlichen Fragen der Liegenschafts- und Projektentwicklung
  • gutachterliche Tätigkeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich
  • verwaltungsmäßige Umsetzung aller Bauvorhaben des Bundes.

Das AfB ist als „Fachaufsichtsführende Ebene“ gegenüber der „Baudurchführende Ebene“, der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Anstalt öffentlichen Rechts (GMSH) tätig als:

  • Bauherr
  • Auftraggeber
  • Fachaufsicht
  • Rechtsaufsicht im Vergabe- und Vertragswesen
  • Prüf- und Genehmigungsinstanz für Haushaltsunterlagen
  • Budgetverantwortlicher und Mittelverwalter
  • Prüfinstanz für die der Verwaltungskosten der GMSH
  • Verantwortlicher gegenüber dem Bundesrechnungshof

Das AfB hat seine Rechtsgrundlage im Landesverwaltungsgesetz, die GMSH im Landesverwaltungsgesetz und im GMSH-Gesetz. Beide sind als Landesbehörden in Organleihe für den Bund auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens nach Finanzverwaltungsgesetz tätig.

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